Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.11.2003 - 20 U 56/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abrechnung von Therapien nach den Gebührenziffern der Gebührenordnung für Zahnärzte; Anspruch auf Leistungen aus einer Krankenkostenversicherung; Geltendmachung eines ambulanten Operationszuschlages
- Judicialis
GOZ § 6
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
GOZ § 6 Abs. 1; GOZ § 6 Abs. 2
Nach 1988 entwickelte Therapien nur analog GOZ abrechenbar - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GOZ § 6
Zur Gebührenabrechnung neu entwickelter Therapien gemäß der GOZ - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Applikation von Emdogain nach GOZ-Ziffer analog berechenbar
- Zahnärztekammer Nordrhein , S. 262 (Leitsatz / Kurzmitteilung)
§ 10 GOZ - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung - Rechnung
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Implantologie - Vestibulumplastik im Zusammenhang mit Implantationen abrechenbar?
Verfahrensgang
- LG Essen, 13.01.2003 - 6 O 662/00
- OLG Hamm, 07.11.2003 - 20 U 56/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1353
- VersR 2004, 501
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 30.05.2006 - 14 BV 02.2643
Kostenerstattung - Die Abrechnung von dentinadhäsiven Aufbaufüllungen: Was ist zu …
Dies ist bei einer analogen Anwendung der Positionen der Gebührenordnung jedoch nicht gewährleistet, weil es sich dabei um Näherungswerte handelt, die nicht alle relevanten Kriterien wie Aufwand, Kosten, Materialien und auch Anwendungstechnik gleichermaßen berücksichtigen können (…so auch BGH a.a.O.; OLG Hamm vom 7.11.2003 NJW-RR 2004, 1353). - VG Ansbach, 13.02.2008 - AN 15 K 07.00972
Dentin-adhäsive Mehrschichtrekonstruktion; Beihilfefähigkeit bis zur Höhe des …
Dies sei bei einer analogen Anwendung der Positionen der Gebührenordnung jedoch nicht gewährleistet, weil es sich dabei um Näherungswerte handele, die nicht alle relevanten Kriterien wie Aufwand, Kosten, Materialien und auch Anwendungstechnik gleichermaßen berücksichtigen könnten (so auch BGH, Urteil vom 23.1.2003 - III ZR 161/02; OLG Hamm vom 7.11.2003 NJW-RR 2004, 1353).